Beschränkungen der Exportkontrolle
Achtung! Hinweis zu Beschränkungen der Exportkontrolle
Der grenzüberschreitende Austausch von Gütern kann zum Schutze der internationalen Sicherheit und des friedlichen Zusammenlebens der Völker gesetzlichen Verboten und Genehmigungspflichten unterliegen. Insbesondere sog. industrielle Dual-Use-, aber auch und Rüstungsgüter sind hiervon betroffen; ferner beinhalten länderbezogene Embargos eine Vielzahl von Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsverboten.
Die jeweiligen Beschränkungen beziehen sich dabei i.d.R. nicht nur auf Warenlieferungen, sondern auch auf die elektronische Bereitstellung zugehöriger „Technologie“, wobei hier ausdrücklich „spezifisches technisches Wissen, welches für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung eines Produkts“ gemeint ist. Dies können Fertigungsunterlagen, technische Zeichnungen, Rezepturen, Reparaturanleitungen etc. bzgl. einer gelisteten Ware sein, die etwa per Upload, E-Mail oder Cloud zur Verfügung gestellt werden.
Ferner sind auch bei nicht-gelisteten Gütern und technischen Dienstleistungen wie Schulungen, Weitergabe von Kenntnissen o.ä. (sog. Technische Unterstützung) Beschränkungen zu beachten, die sich aus der jeweiligen Endverwendung ergeben können. Kritisch und genehmigungspflichtig sind hier vor allem Tätigkeiten im Zusammenhang mit ABC-Waffen, Trägertechnik hierfür, oder mit militärischem oder zivilnuklearen Zusammenhang.
Jeder Nutzer, der diese von PNO bereitgestellte Plattform nutzt, ist für die exportkontrollrechtliche Zulässigkeit der Bereitstellung seiner Inhalte selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für etwaige, oben beschriebene Genehmigungspflichten oder Verbote exportkontrollrechtlicher Art.
PNO behält sich ausdrücklich vor, Nutzer und Mitglieder von der Teilnahme auszuschließen, wenn sich Hinweise auf Nichtbeachtung der exportkontrollrechtlichen Regelungen ergeben.